Fakultät für Geowissenschaften
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Habilitation

An der Fakultät für Geowissenschaften ist eine Habilitation in den an der Fakultät vertretenen Fächern möglich.

§1 der Habilitationsordnung

Ziel der Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem Fachgebiet der Fakultät für Geowissenschaften (Lehrbefähigung). Das Fachgebiet muss in der Fakultät durch eine Professur vertreten sein. Das Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders befähigten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbständig Aufgaben in Lehre und Forschung wahrzunehmen und sich so für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.

Die aktuelle Habilitationsordnung finden Sie unter "Weiterführende Links".

Antragstellung
Es ist erforderlich einen schriftlichen Antrag auf Annahme als Habilitand/in an den Dekan mit Angabe des Fachgebietes zu stellen. Das erforderliche Formular finden Sie unter "Weiterführende Links".


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